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Die Zahl der Einsatzgebiete für unbemannte Luftfahrzeuge wächst ständig.

Mit zunehmend dichter werdendem Verkehr hilft Software, Sicherheitsabstände zwischen Fahrzeugen einzuhalten, und sorgt für fließenden Verkehr.

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UrbanATM ist ein Verkehrsleitsystem, das mittels Echtzeit-Konflikterkennung und -lösung gewährleistet, dass dichter Verkehr nicht übermäßig ins Stocken gerät

UrbanATM ist unser Konzept zur Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Stadtverkehr.“

Wir verfolgen mit UrbanATM einen modularen, redundanten und erweiterbaren Ansatz. Der Dienst kann schrittweise eingeführt werden – je nach Verkehrsdichte und Bedarf.

UrbanATM ist für den Einsatz in der Stadt konzipiert - für eine Umgebung ohne freie Sichtlinien und mit atmosphärischen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel Nebel, Regen oder Staub.

Das System ist insbesondere darauf ausgelegt, mit hohen Verkehrsdichten zu arbeiten.

Es unterscheidet nicht zwischen ferngesteuerten und software-gesteuerten unbemannten Luftfahrtsystemen und berücksichtigt sowohl Verkehrsteilnehmer, die sich am System anmelden, als auch anderweitig vorhandenen Verkehr wie Fußgänger, Freizeitdrohnen oder Vögel.

UrbanATM: Intelligente Verkehrsflusssteuerung

Intelligente Verkehrsflusssteuerung

Nach der Mitteilung des gewünschten Ziels können wir durch die Ermittlung von Position und Bewegung einen voraussichtlichen Flugweg für das jeweilige Objekt berechnen.

Durch den Vergleich aller Flugwege miteinander können wir Aussagen darüber treffen, wo es zu Engpässen oder gar Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmern kommen könnte.

So können Staus vermieden und die Energiereserven der Drohnen geschont werden.

Rettungsflüge haben Vorrang

Drohnen- und Rettungsflüge finden unter Umständen im selben Luftraum statt. Letztere dürfen in Ihrem Auftrag nicht behindert werden.

Teilen die Einsatzfahrzeuge ihre Flugwege bzw. ihre Einsatzgebiete mit, kann das UrbanATM anderen Verkehr umleiten.

Ebenso kann das UrbanATM Einsatzfahrzeugen mitteilen, ob sich am Einsatzort oder auf dem Weg dorthin andere Verkehrsteilnehmer befinden.

UrbanATM: BOS-Flüge haben Vorrang

Einhaltung von No-Fly-Zones und Beachtung von Geofences“

Es gibt Lufträume, die nicht durchflogen werden dürfen. Dabei kann es sich um statische Lufträume um zum Beispiel Flughäfen, Kernkraftwerke oder Regierungsgebäude handeln, die zu keiner Zeit beflogen werden dürfen; es können aber auch dynamische – also örtlich oder zeitlich beschränkte – Zonen zum Beispiel zum Schutz von Großveranstaltungen oder Unfallorten eingerichtet werden.

Werden diese Bereiche dem UrbanATM kenntlich gemacht, kann es Drohnenpiloten auf diese No-Fly-Zones aufmerksam machen oder softwaregesteuerten Systemen eine entsprechende Ausweichempfehlung geben.

Schutz der Privatsphäre

Privatgrundstücke werden generell als geschützter Luftraum betrachtet. Der Einflug in diese Schutzzonen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der jeweiligen Mieter oder Eigentümer möglich.

Strafverfolgung bei Luftraumverletzungen

Kommt es zu Missachtungen von No-Fly-Zones oder zu Behinderungen von BOS-Flügen, kann das UrbanATM die Behörden bei der Verfolgung derartiger Verstöße unterstützen.

UrbanATM: Strafverfolgung bei Luftraumverletzungen

Erfahren Sie mehr über diese bahnbrechende Technologie im nachfolgenden Video.

Möchten Sie mehr über UrbanATM erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!

GLVI
Gesellschaft für Luftverkehrsinformatik mbH

Beim Farenland 40 a
22159 Hamburg

Fon +49 40 6068 5977
E-Mail info@glvi.de
Web www.glvi.de
www.atmcomputing.org
www.urbanatm.de